In einer Rundmail an die Pfarrämter und Ordensgemeinschaften im Bistum Augsburg hat das Bischöfliche Ordinariat das bestehende Verbot der öffentlichen Feier von Gottesdiensten bis einschließlich Sonntag, den 3. Mai verlängert. Grund hierfür seien die geltenden staatlichen Bestimmungen.
Die Geistlichen stehen Ihnen gerne für ein Gespräch oder in besonderen Anliegen auch weiterhin zur Verfügung. Sie erreichen sie über das Pfarramt oder über die unter „Kontakt“ angegebenen Wege.