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    5. Mai 2020
    Die Münsterkirche in Zeiten von Corona

    Unter strengen und unbedingt gewissenhaft einzuhaltenden Auflagen ist ab dem 4. Mai wieder eine öffentliche Gottesdienstfeier möglich. Derzeit versuchen die Verantwortlichen unserer Gemeinden das vorgegebene Schutzkonzept der bayerischen (Erz-)Diözesen, das mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt ist, umzusetzen.

    Vorerst kann nur in den zwei größten Kirchen unserer Pfarreiengemeinschaft die sonntägliche Eucharistie gefeiert werden:

    Im Münster „Zu Unserer Lieben Frau“ am:

    • Samstag um 18.00 Uhr,
    • am Sonntag jeweils um 10.30 Uhr und 18.30 Uhr.

    In „Christi Himmelfahrt“ in der Parkstadt beginnen die Messfeiern am:

    • Samstag um 18.00 Uhr und am
    • Sonntag um 10.00 Uhr.

    Selbstverständlich sind die Angehörigen aller Mitgliedsgemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft zu diesen Gottesdiensten eingeladen.

    Mindestabstände sind einzuhalten

    Weil geforderte Mindestabstände genau einzuhalten sind, können sich im Liebfrauenmünster maximal 80 Personen, in Christi Himmelfahrt maximal 60 Personen zur Gottesdienstfeier versammeln.
    Die Mitfeiernden werden am Eingang begrüßt und einzeln zu ihrem Platz und im Anschluss an die Messfeier auch wieder zum Ausgang begleitet.

    Um Verständnis wird gebeten, wenn Gläubige nicht mehr Zutritt zur Gottesdienstfeier erhalten, weil die geforderte Höchstteilnehmerzahl sonst überschritten wäre.

    Zum Gottesdienst ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben. Wer ohne eine solche kommt, kann auch nicht an der gemeinsamen Gottesdienstfeier teilnehmen. Die an den Kirchentüren ehrenamtlich helfenden Ordner sind angehalten, konsequent dafür zu sorgen, dass die zwischen Staatsregierung und Freisinger Bischofskonferenz ausgehandelten Bedingungen zur gottesdienstlichen Versammlung in unseren Kirchen eingehalten werden.

    Keine Gruppen vor der Kirchentür

    Eindringlich wird darauf hingewiesen, dass es weder vor noch nach dem Gottesdienst vor dem Kirchenportal zu Ansammlungen von Menschen kommen darf. Die derzeit auch sonst geltenden Abstandsregeln sind unbedingt einzuhalten.
    Im Einvernehmen mit dem Konsultorenkollegium des Bistums wird vorerst – wenigstens bis zum Himmelfahrtsfest am 21.Mai – auf die Austeilung der Heiligen Kommunion verzichtet. Dann wird über ein weiteres Vorgehen hinsichtlich der Kommunionspendung entschieden. Auch für diese Maßnahme wird um Verständnis gebeten.

    Taufen, Erstkommunion, Beichte, Beisetzungen

    Ab Montag, 11. Mai wird es auch wieder möglich sein, im kleinen Rahmen einer Familie das Taufsakrament zu spenden.
    Die Erstkommunionfeiern in unserer Pfarreiengemeinschaft werden nicht mehr in diesem Schuljahr stattfinden, frühestens im Herbst des Jahres. Die Familien unserer Erstkommunionkinder werden in der kommenden Woche entsprechend benachrichtigt und informiert.
    Wer das Sakrament der Buße empfangen möchte, möge sich zur vorherigen Terminvereinbarung im Pfarrbüro melden.
    Für Beisetzungsfeierlichkeiten gilt nach wie vor die Regelung, dass nur Familienangehörige zugelassen werden. Eine Höchstteilnehmerzahl der Mitfeiernden liegt bei 15 Personen.

    Wir stehen in der (Mit-)Verantwortung

    Unter genau festgelegten Bedingungen, ist es wieder möglich, öffentlich Gottesdienst zu feiern. Wir stehen dabei in der Verantwortung, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen und darum die Gefahr der Ansteckung mit dem Covid-19-Virus maximal zu vermeiden. Darum bitten die Verantwortlichen aus Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen zusammen mit dem Verwaltungsleiter und dem leitenden Pfarrer die gesamte Gemeinde um große Aufmerksamkeit und hohe Disziplin in der gewissenhaften Umsetzung der vereinbarten Bedingungen, um Mithilfe, Unterstützung und um Verständnis für diese besondere Situation, für die auch wir nicht auf Erfahrungen aus früheren Zeiten zurückgreifen können.

    Aber tatsächlich sind nur so Gottesdienstfeiern möglich, ohne gleichzeitig eine Gefährdung einzugehen.

    Da war jetzt immer wieder die Rede von „unbedingt“, „zwingend notwendig“, „eindringlich“, „höchstens“, „wenigstens“…
    Das mag nicht die zukünftige Sprache in unseren Gemeinden sein. Aber die Voraussetzungen, unter denen eine öffentliche Gottesdienstfeier derzeit nur möglich ist, wollen unterstützen und einen Weg bereiten, sich möglichst bald wieder unter gewohnten Bedingungen zum Gottesdienst versammeln zu können.

    Für all unser Tun, für alle, die in diesen Tagen besondere Mitverantwortung übernehmen, und für unsere ganze Gemeinde lasst uns vertrauensvoll um Gottes Segen bitten.
    Gott befohlen!

    Ihr Pfarrer
    Robert Neuner


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